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Ein Masterplan "Bankkundengeheimnis"

von
Hans-Peter Portmann, FDP Kantonsrat,
Finanz-/Wirtschaftspolitiker und Bankdirektor

Weil bereits vor Monaten notwendige Präventivmassnahmen nicht eingeleitet wurden, und weil eine schon längst erforderliche Zukunftsstrategie zum Bankkundengeheimnis nie erstellt wurde, muss das offizielle Bundesbern nun mit Hauruckübungen auf die sich zugespitzte Krisensituation reagieren. Auch die politischen Parteien lassen sich in alle Himmelsrichtungen vernehmen und präjudizieren mit ihren Forderungen nach Zugeständnissen bereits den Kniefall gegenüber dem internationalen Druck auf unser schweizerisches Rechtssystem.

Dabei hätte man aus den praktischen Erfahrungen innerhalb des schweizerischen Vermögensverwaltungsgeschäftes heraus schon längst griffige und durch Fakten argumentativ vertretbare Forderungen sowie Verhandlungspunkte festmachen können. Denn wer glaubt, die internationale Verfolgung der Steuerhinterziehung scheitere am Schweizerischen Banken- oder Rechtssystem, der irrt gewaltig. Im Gegenteil ist es so, dass ausser der vorbildlichen Umsetzung der Geldwäschereinormen durch die Schweiz und wenig anderer, nach wie vor die grossen Industriestaaten keine Gewähr über die Herkunft sowie den Hintergrund der Gelder bei den täglichen Kapitalströmen abgeben können.

Folgende drei Feststellungen aus der Praxis lassen an der ehrlichen Absicht der Angreifer gegen unser Bankkundengeheimnis zweifeln:

  • Vermögen, welche in den Ursprungsländer in steuerbegünstigten Strukturen offiziell gehalten werden, dort erst bei Kapitalbezug für die Begünstigten zur Besteuerung kommen, sollen plötzlich bei einem Bankwechsel ins Ausland als Steuerhinterziehung gefahndet werden.
  • Es fällt auf, dass wenn immer nach schweizerischem Geldwäschereigesetz Gelder abgewiesen werden müssen, weil deren Herkunft und deren wirtschaftlichen Hintergrund nicht lückenlos festgestellt werden kann, diese gerade von Bankinstituten aus jenen Ländern stammen, welche die Schweiz am stärksten ins Visier genommen haben. Dabei sind diese ausländischen Institute gemäss internationalen Regelungen ebenfalls verpflichtet, gleichwertige Abklärungen zu tätigen.
  • Oftmals müssen wir in der Schweiz eine neue Kundenbeziehung ablehnen, weil betreffend des wirtschaftlich Berechtigten keine befriedigende Bankreferenz erhältlich ist. Es sind wiederum uns gegenüber kritisch eingestellte Länder die Bankbeziehungen zulassen, ohne den tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten der Vermögenswerte zu kennen, sprich diese entweder durch Mittelspersonen vertreten werden, oder dafür eine juristische Person eingesetzt wird. Diese Handhabung ist insbesondere bei der Bekämpfung der Geldwäscherei ein grosses Problem.

Angesichts solcher Umstände aus der täglichen Bankpraxis ist zu vermuten, dass der Angriff auf das Schweizerische Bankkundengeheimnis zum Hauptziel hat, das Geschäft mit der Vermögensverwaltung zu protektionieren, und ausschliesslich im eigenen Lande ansiedeln zu wollen. Dabei wird zu Mitteln gegriffen, welche internationale Verträge verletzen und man mit steigender Repression und Rechtsbruch einen einseitig angezettelten Wirtschaftskrieg provoziert. Es wäre nämlich ein Einfaches, über die Kontrolle der internationalen Zahlungsströme allfällige Straftaten aufzudecken, und über die von der Schweiz schon seit Jahren angebotene Zinsabschlagssteuer entgangene Steuererträge einzutreiben.

Wer all diese Hintergründe in eine Zukunftsstrategie für das Schweizerische Bankkundengeheimnis mit einbezieht, der kommt schnell auf die relevanten Forderungen und Verhandlungspunkte, mit welcher die offizielle Schweiz proaktiv die Staatengemeinschaft in dieser Frage in die Verantwortung nehmen muss. In dem von mir erstellten Masterplan "Bankkundengeheimnis" sind sechzehn Punkte aufgeführt, die zu einer Lösung dieses internationalen Problems führen könnten. Zentrale Punkte darin sind das Festhalten am Bankkundengeheimnis mit einem expliziten Verbot eines automatischen Informationsaustausches. Dafür soll die Schweiz aber die Steuerhinterziehung neu durch eine "fahrlässige" und durch eine "vorsätzliche" definieren. Letztere, welche bewusste Vorbereitungshandlungen zur Deklarationsunterlassung beinhalten müssten, sollen neu durch einen ebenfalls neu definierte Amtshilfeprozess im Einzelfall zu einer Aufhebung des Bankkundengeheimnisses führen können. Ebenfalls soll die Schweiz das Angebot machen, neu eine Quellensteuer auf allen Vermögenswerten zu erheben, und diese den jeweiligen Domizilländer der wirtschaftlich Berechtigten abzuliefern.

Im Gegenzug muss die Schweiz vom Ausland verlangen, dass weltweit alle Staaten jetzt endlich die Standarts zur Bekämpfung der Geldwäscherei umsetzen. Auch muss weltweit Analog zur schweizerischen Lösung eine Quellensteuer auf allen Vermögenswerten erhoben und den Ursprungsländern zugeführt werden. Staaten die sich Damit die Schweiz aber eine starke Verhandlungsposition hat, müssen alle politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kräfte in diesem Lande sich umgehend auf die Grundsätze eines Schweizerischen Bankkundengeheimnisses und auf die Definition von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung einigen.

Hans-Peter Portmann

 


Ich will den Mittelstand im Kanton Zürich mit "EasySwissTax" um 300 Mio. Franken entlasten.

Mit meiner Kommission für Wirtschaft und Finanzen der FDP Kanton Zürich, welche ich präsidieren darf, habe ich über drei Jahre hinaus ein radikal vereinfachtes Steuermodell erarbeitet, das sämtliche Steuerzahler entlastet und das Wirtschaftswachstum massiv stärkt.

Im Spätsommer 2006 hat die FDP des Kantons Zürich die Grundzüge der EasySwissTax präsentiert, einer radikalen Reform des Steuersystems. In der Zwischenzeit hat die FDP des Kantons Zürich erfolgreich eine entsprechende Volksinitiative eingereicht. Die FDP Schweiz hat die EasySwissTax im wirtschaftspolitischen Strategiepapier verankert, und rund ein Duzend Kantonalparteien haben die Reformidee übernommen. Die FDP Schweiz hat Mitte August 2007 zudem eine schweizweite Vernehmlassung zur Easy-SwissTax angekündigt, und die FDP des Kantons Zürich hat mit vier Arbeitsgruppen ein konkretes Steuermodell für den Kanton Zürich erarbeitet. Dieses revolutionäre Steuersystem-Reform durfte ich als Initiant der EasySwissTax zusammen mit Parteipräsidentin Doris Fiala ebenfalls Mitte August 2007 der Öffentlichkeit präsentiert.

Weniger Aufwand, weniger Steuern, mehr Wohlstand
Das EasySwissTax-Modell für den Kanton Zürich orientiert sich an drei Leitsternen:
1. Vereinfachung des Steuersystems
2. Entlastung der Steuerzahler
3. Setzen von Leistungs- und Investitionsanreizen und Erhöhung der Produktivität.

Entlastung des Mittelstands um 300 Mio. Franken
Die FDP strebt mit dem neuen Steuersystem eine Entlastung des leistungswilligen Mittelstands und der Familien um 300 Mio. Franken an. Profitieren werden jedoch sämtliche Steuerzahler. Je nach Leistungsbereitschaft ergibt dies für den Einzelnen um 5-15% tiefere Steuern. Mit der Einführung der EasySwissTax, der Abschaffung verschiedenster heutiger Besteuerungen und der von der FDP geplanten Entlastung des Mittelstandes wäre im Kanton Zürich unmittelbar mit einem Steuerausfall von gegen 250 Mio. Franken zu rechnen. Kompensiert werden soll dies über das erwartete, zusätzliche Wachstum der Volkswirtschaft. Der Ausfall entspricht gerade mal 3% der Staats- und Gemeindesteuer-Einnahmen aller natürlichen Personen im Kanton Zürich und liegt innerhalb der Steuereinnahmevolatilität von ein bis drei Jahren. Zusätzlich werden mit diesem Modell Steuerschlupflöcher eliminiert und heutige Ungerechtigkeiten zum Teil beseitigt.

 

 


 

 





Bitte richten Sie Fragen und Kommentare via E-Mail direkt an Hans-Peter Portmann: hans-peter.portmann@bluewin.ch




Design: Diem & Partner AG, Adliswil • Umsetzung: CC Productions, Gattikon • Fotos: Julieta Schildknecht, Zürich und André Springer, Horgen