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Ein Masterplan "Bankkundengeheimnis"
von
Hans-Peter Portmann, FDP Kantonsrat,
Finanz-/Wirtschaftspolitiker und Bankdirektor
Weil bereits vor Monaten notwendige Präventivmassnahmen
nicht eingeleitet wurden, und weil eine schon längst
erforderliche Zukunftsstrategie zum Bankkundengeheimnis nie
erstellt wurde, muss das offizielle Bundesbern nun mit Hauruckübungen
auf die sich zugespitzte Krisensituation reagieren. Auch die
politischen Parteien lassen sich in alle Himmelsrichtungen
vernehmen und präjudizieren mit ihren Forderungen nach
Zugeständnissen bereits den Kniefall gegenüber dem
internationalen Druck auf unser schweizerisches Rechtssystem.
Dabei hätte man aus den praktischen Erfahrungen innerhalb
des schweizerischen Vermögensverwaltungsgeschäftes
heraus schon längst griffige und durch Fakten argumentativ
vertretbare Forderungen sowie Verhandlungspunkte festmachen
können. Denn wer glaubt, die internationale Verfolgung
der Steuerhinterziehung scheitere am Schweizerischen Banken-
oder Rechtssystem, der irrt gewaltig. Im Gegenteil ist es
so, dass ausser der vorbildlichen Umsetzung der Geldwäschereinormen
durch die Schweiz und wenig anderer, nach wie vor die grossen
Industriestaaten keine Gewähr über die Herkunft
sowie den Hintergrund der Gelder bei den täglichen Kapitalströmen
abgeben können.
Folgende drei Feststellungen aus der Praxis lassen an
der ehrlichen Absicht der Angreifer gegen unser Bankkundengeheimnis
zweifeln:
- Vermögen, welche in den Ursprungsländer in
steuerbegünstigten Strukturen offiziell gehalten werden,
dort erst bei Kapitalbezug für die Begünstigten
zur Besteuerung kommen, sollen plötzlich bei einem
Bankwechsel ins Ausland als Steuerhinterziehung gefahndet
werden.
- Es fällt auf, dass wenn immer nach schweizerischem
Geldwäschereigesetz Gelder abgewiesen werden müssen,
weil deren Herkunft und deren wirtschaftlichen Hintergrund
nicht lückenlos festgestellt werden kann, diese gerade
von Bankinstituten aus jenen Ländern stammen, welche
die Schweiz am stärksten ins Visier genommen haben.
Dabei sind diese ausländischen Institute gemäss
internationalen Regelungen ebenfalls verpflichtet, gleichwertige
Abklärungen zu tätigen.
- Oftmals müssen wir in der Schweiz eine neue Kundenbeziehung
ablehnen, weil betreffend des wirtschaftlich Berechtigten
keine befriedigende Bankreferenz erhältlich ist. Es
sind wiederum uns gegenüber kritisch eingestellte Länder
die Bankbeziehungen zulassen, ohne den tatsächlich
wirtschaftlich Berechtigten der Vermögenswerte zu kennen,
sprich diese entweder durch Mittelspersonen vertreten werden,
oder dafür eine juristische Person eingesetzt wird.
Diese Handhabung ist insbesondere bei der Bekämpfung
der Geldwäscherei ein grosses Problem.
Angesichts solcher Umstände aus der täglichen Bankpraxis
ist zu vermuten, dass der Angriff auf das Schweizerische Bankkundengeheimnis
zum Hauptziel hat, das Geschäft mit der Vermögensverwaltung
zu protektionieren, und ausschliesslich im eigenen Lande ansiedeln
zu wollen. Dabei wird zu Mitteln gegriffen, welche internationale
Verträge verletzen und man mit steigender Repression
und Rechtsbruch einen einseitig angezettelten Wirtschaftskrieg
provoziert. Es wäre nämlich ein Einfaches, über
die Kontrolle der internationalen Zahlungsströme allfällige
Straftaten aufzudecken, und über die von der Schweiz
schon seit Jahren angebotene Zinsabschlagssteuer entgangene
Steuererträge einzutreiben.
Wer all diese Hintergründe in eine Zukunftsstrategie
für das Schweizerische Bankkundengeheimnis mit einbezieht,
der kommt schnell auf die relevanten Forderungen und Verhandlungspunkte,
mit welcher die offizielle Schweiz proaktiv die Staatengemeinschaft
in dieser Frage in die Verantwortung nehmen muss. In dem von
mir erstellten Masterplan "Bankkundengeheimnis"
sind sechzehn Punkte aufgeführt, die zu einer Lösung
dieses internationalen Problems führen könnten.
Zentrale Punkte darin sind das Festhalten am Bankkundengeheimnis
mit einem expliziten Verbot eines automatischen Informationsaustausches.
Dafür soll die Schweiz aber die Steuerhinterziehung neu
durch eine "fahrlässige" und durch eine "vorsätzliche"
definieren. Letztere, welche bewusste Vorbereitungshandlungen
zur Deklarationsunterlassung beinhalten müssten, sollen
neu durch einen ebenfalls neu definierte Amtshilfeprozess
im Einzelfall zu einer Aufhebung des Bankkundengeheimnisses
führen können. Ebenfalls soll die Schweiz das Angebot
machen, neu eine Quellensteuer auf allen Vermögenswerten
zu erheben, und diese den jeweiligen Domizilländer der
wirtschaftlich Berechtigten abzuliefern.
Im Gegenzug muss die Schweiz vom Ausland verlangen, dass weltweit
alle Staaten jetzt endlich die Standarts zur Bekämpfung
der Geldwäscherei umsetzen. Auch muss weltweit Analog
zur schweizerischen Lösung eine Quellensteuer auf allen
Vermögenswerten erhoben und den Ursprungsländern
zugeführt werden. Staaten die sich Damit die Schweiz
aber eine starke Verhandlungsposition hat, müssen alle
politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kräfte
in diesem Lande sich umgehend auf die Grundsätze eines
Schweizerischen Bankkundengeheimnisses und auf die Definition
von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung einigen.
Hans-Peter Portmann
Ich will den Mittelstand im Kanton Zürich mit "EasySwissTax"
um 300 Mio. Franken entlasten.
Mit meiner Kommission für Wirtschaft
und Finanzen der FDP Kanton Zürich, welche ich präsidieren
darf, habe ich über drei Jahre hinaus ein radikal vereinfachtes
Steuermodell erarbeitet, das sämtliche Steuerzahler entlastet
und das Wirtschaftswachstum massiv stärkt.
Im Spätsommer 2006 hat die FDP des Kantons Zürich
die Grundzüge der EasySwissTax präsentiert, einer
radikalen Reform des Steuersystems. In der Zwischenzeit hat
die FDP des Kantons Zürich erfolgreich eine entsprechende
Volksinitiative eingereicht. Die FDP Schweiz hat die EasySwissTax
im wirtschaftspolitischen Strategiepapier verankert, und rund
ein Duzend Kantonalparteien haben die Reformidee übernommen.
Die FDP Schweiz hat Mitte August 2007 zudem eine schweizweite
Vernehmlassung zur Easy-SwissTax angekündigt, und die
FDP des Kantons Zürich hat mit vier Arbeitsgruppen ein
konkretes Steuermodell für den Kanton Zürich erarbeitet.
Dieses revolutionäre Steuersystem-Reform durfte ich als
Initiant der EasySwissTax zusammen mit Parteipräsidentin
Doris Fiala ebenfalls Mitte August 2007 der Öffentlichkeit
präsentiert.
Weniger Aufwand, weniger Steuern, mehr Wohlstand
Das EasySwissTax-Modell für den Kanton Zürich
orientiert sich an drei Leitsternen:
1. Vereinfachung des Steuersystems
2. Entlastung der Steuerzahler
3. Setzen von Leistungs- und Investitionsanreizen und Erhöhung
der Produktivität.
Entlastung des Mittelstands um 300 Mio. Franken
Die FDP strebt mit dem neuen Steuersystem eine Entlastung
des leistungswilligen Mittelstands und der Familien um 300
Mio. Franken an. Profitieren werden jedoch sämtliche
Steuerzahler. Je nach Leistungsbereitschaft ergibt dies für
den Einzelnen um 5-15% tiefere Steuern. Mit der Einführung
der EasySwissTax, der Abschaffung verschiedenster heutiger
Besteuerungen und der von der FDP geplanten Entlastung des
Mittelstandes wäre im Kanton Zürich unmittelbar
mit einem Steuerausfall von gegen 250 Mio. Franken zu rechnen.
Kompensiert werden soll dies über das erwartete, zusätzliche
Wachstum der Volkswirtschaft. Der Ausfall entspricht gerade
mal 3% der Staats- und Gemeindesteuer-Einnahmen aller natürlichen
Personen im Kanton Zürich und liegt innerhalb der Steuereinnahmevolatilität
von ein bis drei Jahren. Zusätzlich werden mit diesem
Modell Steuerschlupflöcher eliminiert und heutige Ungerechtigkeiten
zum Teil beseitigt.
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